AGB

Hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

AGB

 
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltung
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Krisch, Tobias und Schäfer, Michael GbR (K&S) und dem Kunden (auch Käufer) für Verträge über Software, Service und andere vereinbarte Leistungen (Vertragsgegenstand, Waren).
  2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Anerkennung anderer AGB oder Ausschluss dieser AGB ist nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens K&S möglich. Sollte der Kunde mit der Geltung dieser AGB nicht einverstanden sein, so hat er dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wir behalten uns dann vor, unser Angebot oder unsere Annahme unverzüglich zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendeiner Art gestellt werden können.

§ 2 Angebotsbindung, Zustandekommen des Vertrages

  1. An seine Angebote ist K&S nicht gebunden, sie können innerhalb von fünf Werktagen an-genommen werden.
  2. Ein Vertrag kommt regelmäßig erst mit einer schriftlichen Annahme (i.d.R. /Auftragsbestätigung) durch K&S zustande; Lieferung oder Rechnungsstellung stehen dem im Zweifel gleich.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Preise

  1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten, die von K&S anderweitig schriftlich angenommenen oder im Zweifel die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Die Kosten für Fracht, Porto, Verpackung, Versicherung, Installation, Einweisung und sonstige Nebenleistungen sind in den Preisen nicht inbegriffen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort zu bezahlen. Bei Teillieferungen nach § 4 Abs. 1 dieser AGB kann K&S die gelieferten Waren gesondert in Rechnung stellen.
  3. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Tatsächliche Einzugsspesen kann K&S in Rechnung stellen.
  4. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  5. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann K&S - unbeschadet der Geltendmachung weiterer gesetzlicher oder sich aus diesen AGB ergebenden Rechte - Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Stadtsparkasse Bottrop verlangen.
  6. Wird K&S eine erhebliche Vermögensverschlechterung des Kunden bekannt, welche die Nichterfüllung des Vertrages befürchten lässt, kann K&S offene Beträge sofort fällig stellen und Leistung von Sicherheiten fordern. Verweigert der Kunde die Gegenleistung endgültig, kann K&S vom Vertrag zurücktreten.

§ 4 Lieferung

  1. K&S ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
  2. Sofern nicht die Installation der Ware durch K&S an einem bestimmten Ort vereinbart wurde (Bringschuld) oder sich diese aus der Natur der Sache ergibt, so handelt es sich um eine Holschuld des Käufers.
  3. K&S versendet die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort (Schickschuld), die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben wird. Dies gilt auch, wenn der Versand durch den K&S Lieferdienst erfolgt, die Gefahr geht dann bei Verlassen des Lagers auf den Kunden über. Im übrigen gilt § 7 dieser AGB.
  4. Der Käufer kann zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins K&S schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt K&S in Verzug.
  5. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn K&S zwei Wochen nach Fristsetzung entsprechend Abs. 4 die Vertragsleistung nicht erbracht hat. Gleichermaßen ist dann K&S zum Rücktritt berechtigt, wenn hinsichtlich der betroffenen Ware ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde; in diesem Fall sind eventuelle Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. K&S behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
  2. Ware, an der K&S aus vorstehenden Bestimmungen Eigentum zusteht, wird als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Vorbehaltsware darf nicht verliehen, verpfändet oder in sonstiger Weise zur Sicherungsübereignung genutzt werden. Die Veräußerung durch Endabnehmer ist ausgeschlossen.
  4. Der Kunde verwahrt Vorbehaltsware unentgeltlich für K&S und behandelt sie pfleglich.
  5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, Beschädigungen sowie Besitz- und Ortswechsel sind K&S unverzüglich anzuzeigen.
  6. Bei grober Verletzung der vereinbarten Sorgfalts- und Zahlungspflichten kann K&S vom Vertrag zurücktreten. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde weiter alle Kosten zur Aufhebung des Zugriffs zu tragen.

§ 6 Gewährleistung, Garantie, Wartungsverträge

  1. Gewährleistungsansprüche werden durch Wartungsverträge zwischen K&S und dem Kunden nicht berührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Ist keine Gewährleistungsfrist schriftlich vereinbart worden, beträgt sie 24 Monate für Privatkunden, 12 Monate für gewerbliche Kunden. Eine in Angeboten genannte Garantiefrist ist nicht mit der Gewährleistungsfrist gleichzusetzen.
  3. Mängel sind K&S schriftlich mitzuteilen.
  4. K&S ist im Gewährleistungsfall nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. K&S stimmt sein Vorgehen mit dem Kunden ab.
  5. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung - auch aus § 480 Abs. 1 BGB - sind dann ausgeschlossen.
  6. Ein Anspruch auf Schadensersatz für Mangelschäden beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Schadensersatz für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch die Zusicherung gedeckt sind und dies nach § 7 dieser AGB zulässig ist.
  7. Solange der Kunde durch sein gesamtes Verhalten oder das Vorenthalten wesentlicher Informationen die Nachbesserung oder Ersatzlieferung verhindert, liegt kein Fehlschlagen dieser vor.

§ 7 Schadensersatz

  1. K&S haftet in vollem Umfang für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten K&S oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei leicht fahrlässigen Vertragsverletzungen wird nur gehaftet, sofern es sich um Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt; die Haftung ist in diesen Fällen auf die doppelte vereinbarte Vergütung begrenzt. Kommt es zu Körperverletzungen, so wird auch bei leicht fahrlässigem Verhalten in voller Höhe gehaftet.
  2. Für die Haftung bei Eigenschaftszusicherungen gilt zusätzlich § 6 Abs. 6 dieser AGB.
  3. Die Bestimmungen über Gewährleistung § 6 Abs. 3-5 sind entsprechend anzuwenden, sofern im Rahmen des Vertrages durch Verletzung von Aufklärungs-, Hinweis- und Beratungspflichten ein Schaden am Vertragsgegenstand entstanden ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz in Geld nach Maßgabe dieser AGB wird nicht berührt.
  4. Die Sicherung von Daten auf Datenträgern obliegt dem Kunden.

§ 8 Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung K&Ss ist nicht zulässig.
  2. Änderungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 9. Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
  2. An die Stelle einer unwirksamen Klausel sollen die gesetzlichen Bestimmungen treten.
  3. Für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke sollen die Vertragsparteien eine Regelung finden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des gesamten Vertrages am ehesten entspricht.

K&S Software-Systeme

Tobias Krisch & Michael Schäfer GbR
Software-Entwicklung und Vertrieb
Kopstadtplatz 5
45127 Essen

USt-IdNr.: DE234372333 

Kontakt

Telefon: 0201 / 946501 - 0
Telefax: 0201 / 946501 - 60
kontakt[at]ks-schulverwaltung.de

Geschäftszeiten

Unsere Support-Hotline ist zu den folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montag-Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
  • Samstag & Sonntag: geschlossen

Support-Hotline: 0201 / 946501 - 0

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